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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen von Bettio Reisen

 

 

1. Vertragsabschluss

1.1

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und BETTIO REISEN ein Vertrag zustande. In allen Anderen Fällen handelt BETTIO REISEN lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (insbesondere bei Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter über BETTIO REISEN). Dadurch entstehen für SIE und BETTIO REISEN bestimmte Rechte und Pflichten.

Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, also Haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die Allgemeinen Vereinbarungen und diese «Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen» gelten für alle Reiseteilnehmer/innen.

Wir empfehlen IHNEN deshalb, die Reise- und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen. Um manche Enttäuschung und Ärger zu ersparen, empfehlen wir Ihnen ausserdem, auch sterben Informationen in den jeweiligen Katalogen unter den Titeln «Allgemeine Informationen» und «Das sollten Sie wissen/Zu beachten» genau zu studieren; this sowie sterben Reise- und Vertragsbedingungen Sind Bestandteil des Vertrages between IHNEN UND BETTIO REISEN.

1.2

Wird Ihnen ein Reisearrangement von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbedingungen. Bei allen von BETTIO REISEN vermittelten Nur-Flug-Arrangements mit Linienflügen gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der aktuellen Fluggesellschaften. BETTIO REISEN ist in diesen Fällen Nicht Vertragspartei, und SIE can Sich daher Auch Nicht auf Die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag mit BETTIO REISEN und der Fluggesellschaft erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Änderungen seit der Fluggesellschaft gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Buchenden.

1.3

Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass unsere Leistungen in der Regel erst ab Flughafen in der Schweiz und für Schiffsreisen ab dem Einschiffungshafen gelten. Beachten Sie bitte die entsprechenden Angaben in unseren Katalogen. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt deshalb in Ihrer Verantwortung.

 

2. Anmeldung / provisorische Reservierung

Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche Flüge Hotels und Arrangements oft schon kurzfristig ausverkauft sind. Es liegt deshalb in Ihrem eigenen Interesse, sich so früh wie möglich anzumelden, was auch in Form einer vorerst provisorischen Reservierung erfolgen kann. In diesem Fall nimmt BETTIO REISEN – ohne dass Sie dadurch verpflichtet werden – Your provisorische Reservierung bis zu einem festzusetzenden Datum gerne entgegen. Leider können wir für Sonderaktionen keine provisorischen Anmeldungen entgegennehmen (weitere Ausnahmen werden bei Anmeldung mitgeteilt). Bei einigen Destinationen ist es möglich, dass ein negativer Covid-19-Test zur Einreise erforderlich sein wird. Wir weisen Sie darauf hin,

 

3. Reisepreis und Zahlungsbedingungen

3.1

Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Reisekatalog bzw. aus der aktuellen Preisliste oder Offerte. Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken und mit Unterkunft in Doppelzimmern. Preise für andere Zimmertypen, zB Suiten, gelten ebenfalls pro Person bei Zweierbelegung, sofern nichts anderes erwähnt wird. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise. Werden die gebuchten Leistungen mittels Kreditkarte beglichen, gefallen Gebühren in der Höhe von 2% an.

3.2

Bei Pauschalarrangements Werden die Preise auf das Abflugdatum bezogen kalkuliert und gelten für Aufenthalte bis maximal 4 Wochen. Falls Ihre Aufenthaltsdauer über die Gültigkeit der Preisliste hinausgeht, gelten die ausgeschriebenen Preise für maximal 1 Woche (Städtereisen maximal vier Tage). Danach gelangen Sie zu den Preisen der folgenden Saison zur Anwendung.

Bei Baukastenarrangements sind die Preise aufenthaltsbezogen (oder gemäss Ausschreibung).

Die in Fremdwährung verrechneten Preise werden, sofern nichts anderes vereinbart, ca. 2 bis 4 Wochen vor Abreise zum internen Tageskurs in CHF umgerechnet und belastet.

 

3.3

Reservierungsgebühren

 

3.3.1

Kostenanteil für Reservierung und Bearbeitung

Gültig ab 01. Januar 2019 bis auf Widerruf. Preise in CHF

Pauschalreisen und Einzelleistungen

 

Auftragspauschale pro Auftrag 80.00

Last Minute Angebote pro Person 80.00

Umbuchung, zuzüglich Spesen Veranstalter pro Person 250,00

Annullation, zuzüglich Spesen Veranstalter pro Person 500,00

Kosten für schriftliche Offerten, wird bei einer def. Buchung angerechnet pro Offerte 200.00

 

3.3.2

Reservierungen

 

Hotel, Mietwagen pro Reservierung 50.00

Fährenreservation, zuzüglich Reederei-Anteil pro Reservation 80.00

Visa Einholung, zuzüglich auch Visum-Gebuhr pro Land 80.00

Konzert- und Theaterkarten, zuzüglich Gebühr Kartenverkaufsstelle pro Reservierung 50,00

 

3.3.3

Flugtickets (Airline Charge und Service Fees)

 

Vermittlung Flugtickets bis CHF 500.00 pro Ticket 60.00

Vermittlung Flugtickets bis CHF 900.00 pro Ticket 90.00

Vermittlung Flugtickets bis CHF 1100.00 pro Ticket 120.00

Vermittlung Flugtickets ab CHF 1100.00 pro Ticket 150.00

Vermittlung von Airlines Bonus-/Freiflugtickets, zuzüglich Spesen Airlines 80.00

Umbuchung vor Ticketausstellung, zuzüglich Spesen Airlines pro Ticket 150.00

Umbuchung nach Ticketausstellung, zuzüglich Spesen Airlines pro Ticket 250.00

Annullation vor Ticketausstellung, zuzüglich Spesen Airlines pro Ticket 250.00

Annullierung nach Ticketausstellung, zuzüglich Spesen Airlines pro Ticket 500.00

Flugrückbestätigung pro Ticket 30.00

AUSNAHME: Werden Flüge durch die Fluggesellschaft annulliert, belastet BETTIO REISEN für

den bereits Erbrachten Aufwand und die Rückerstattungsforderung Eine Bearbeitungsgebühr

von bis zu CHF 150.00 pro Ticket. Umbuchungen durch annullierte Flüge werden in der gleichen

Buchungsklasse kostenlos vorgenommen. Allfällige Tarif-, Taxen- oder Treibstoffdifferenzen,

nachbelastet werden.

 

3.3.4

Reservierungen

 

Hotel, Mietwagen pro Reservierung 50.00

Fährenreservation, zuzüglich Reederei-Anteil pro Reservation 80.00

Visa Einholung, zuzüglich auch Visum-Gebühr pro Land und Person 80.00

Konzert- und Theaterkarten, zuzüglich Gebühr Kartenverkaufsstelle pro Reservierung 50,00

 

3.3.5

Inklusive 7.7% Mehrwertsteuer, sofern obige Kostenanteile Reservationen für Leistungen in der Schweiz betreffen. Reservierungen für Leistungen im Ausland sind steuerfrei.

 

3.4

Zahlungsbedingungen

 

3.4.1

Anzahlung

Bei definitiver Buchung ist gleichzeitig eine Anzahl von mindestens 30% des vereinbarten Arrangementpreises zu leisten. Bei Buchungen weniger als 45 Tage vor Abreise oder bei Buchungen mit Linienflugtickets, sterben sofort ausgestellt Werden Wann Wann, Ist Der Gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der endgültigen Auftragserteilung zu bezahlen. Bei kurzfristigen Buchungen wie zB Last-Minute ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.

 

3.4.2

Restzahlung

Die Restzahlung ist 45 Tage vor Abreise fällig. Falls nichts anderes vereinbart wurde, wurde IHNEN Reisedokumente nach Eingang Ihrer gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern.

 

3.4.3

Reka-Zahlung

50% des Arrangementpreises, jedoch maximal CHF 500.00 pro Person/Auftrag. Abzüglich einer Kommission von 5%.

 

3.5

Preisänderungen

 

3.5.1

Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle & wir uns vorbehalten, sterben in den Katalogen angegebenen Preisen zu erhöhen, und zwar im Falle von Redaktionsschluss noch Nicht bekannt

  • Tarifänderungen von Transportunternehmen (zB Treibstoffzuschlägen)
  • neu eingeführten oder allgemeinverbindlichen Gebühren oder Abgaben (zB erhöhte Hafen-, Treibstoff- oder der Flughafentaxen)
  • staatlich verordnete Preiserhöhungen (zB Mehrwertsteuer)
  • ausserordentlichen Preiserhöhungen von Hotels
  • plausibel erklärbaren Druckfehlern
  • Wechselkursänderungen

 

4. Rücktrittsbedingungen / Änderungen

4.1

Grundsätzlich muss eine Annullierung bzw. Änderung schriftlich erfolgen. BETTIO REISEN hält sich an die Reisehinweise des EDA. Sollte diese Bundesstelle vor Reisen in einem von Ihnen gebuchten Land abraten, können Sie Ihre Buchung während einer bestimmten Periode ändern. Bei Einer Annullierung des Auftrags Werden Bearbeitungsgebühren gemäss Ziffer 3.3.1, Versicherungsprämien und evtl. Visaspesen verlangt. Wird vom EDA nicht ausdrücklich vor Reisen in Ihr gebuchtes Land abgeraten, gelten die Bedingungen:

Bearbeitungsgebühren

Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe 4.2.) erheben wir für Annullierungen und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 500.00 pro Person, jedoch maximal CHF 3000.00 pro Auftrag (zuzüglich Spesen Veranstalter). Hinzu kommen eventuelle Telefon- und E-Mailspesen. Bei Schiffsreisen sind noch zusätzliche Reedereispesen möglich. Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen gemäss Ziffer 4.2.

 

4.2

Kosten einer Annullierung/Änderung

Treten SIE nach Buchung von der Reise zurück, und zwar aus einem Grund, der nicht durch die Annullierung-Versicherung gedeckt ist, so müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr noch die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangement-/Einzelleistungspreises erheben (Ausnahmen sind Unter Ziffer 4.2.1 aufgeführt) . Die Regelungen gelten auch für Änderungen (Umbuchung von Rückflügen ausgenommen; siehe dazu Ziffer 4.3).

 

90 – 60 Tage vor Abreise 10%

59 – 31 Tage vor Abreise 20%

30 – 15 Tage vor Abreise 30%

14 – 08 Tage vor Abreise 50%

07 – 01 Tage vor Abreise 80%

am Abreisetag 100%

 

4.2.1

Ausnahmen

Es gelten ausserdem Sterben nachfolgend aufgeführte Ausnahmen.

 

Reisen in Verbindung mit Zugfahrten, Rundflügen oder Ähnliches sowie ins Disneyland® Paris

 

60 – 28 Tage vor Abreise 25%

27 – 08 Tage vor Abreise 50%

07 – 03 Tage vor Abreise 75%

02 – 00 Tage vor Abreise 100%

 

Bei individuell zusammengestellten Rundreisen und Safaris gilt:

 

Sofort ab Buchung 100%

 

Ausnahmen sind auf der Buchungsbestätigung aufgeführt.

 

Reisen in Verbindung mit Schiffen und Booten

Es gelten die Spezialbedingungen der jeweiligen Reederei. Ihre Buchungsstelle gibt Ihnen gerne Auskunft.

 

Reisen in Verbindung mit Hotels in Sardinien, der Südsee und in Alaska

60 – 45 Tage vor Abreise 25%

44 – 31 Tage vor Abreise 50%

30 – 00 Tage vor Abreise 100%

 

Reisen in Verbindung mit Hotels in den Nationalparks

30 – 15 Tage vor Abreise 30%

14 – 08 Tage vor Abreise 50%

07 – 00 Tage vor Abreise 100%

 

Last-Minute - Sonderaktionen

100% ab Buchung

 

Tickets für kulturelle und sportliche Veranstaltungen sowie Startnummern 100% ab Buchung

 

No-show

Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Passagiere sind verpflichtet, 72 Stunden vor ihrem Rückflug diesen bei der entsprechenden Vertretung rückzubestätigen.

 

Mietwagen

Für Umbuchungen und Annullierungen erheben wir CHF 150.00 Bearbeitungsgebühr pro Voucher, max. CHF 400.00 pro Auftrag. Falls es sich nicht um einen Spezialtarif handelt. Beachten Sie die Hinweise und Bedingungen auf den entsprechenden Seiten des Kataloges bzw. der Preisliste. Im Weiteren gelten die Vertragsbedingungen des zwischen Ihnen und dem Vermieter vor Ort abgeschlossenen Mietvertrages.

 

Ferner wird Ihnen bei Umbuchungen und Annullierung zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr auch von CHF 150.00 pro Person, max. CHF 500.00 pro Auftrag verrechnet.

 

Weihnachten/Neujahr

Allgemein gelten für die Abflüge vom 15.12.–6.1. folgende Bestimmungen, sofern sich aus obigen Ausnahmen nicht bereits schon strengere Bestimmungen ergeben.

 

60 – 30 Tage vor Abflug 50%

29 – 15 Tage vor Abflug 75%

14 – 00 Tage vor Abflug 100%

 

WICHTIG: Werden Leistungen z.B. durch Reedereien, Hotels, Reiseveranstalter etc. annulliert,

belastet BETTIO REISEN für den bereits erbrachten Aufwand und die Rückerstattungseinforderung

eine Bearbeitungsgebühr von bis zu CHF 250.00 pro Person. Umbuchungen durch annullierte

Leistungen werden kostenlos vorgenommen. Allfällige Preisänderungen bleiben vorbehalten.

 

Ausnahmen sind auf der Buchungsbestätigung und/oder im Katalog aufgeführt.

 

4.3

Ersatzperson

Sollten Sie verhindert sein, so können Sie bei BETTIO REISEN grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen (ausser bei Flügen und Last-Minute Angeboten). In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:

 

  • Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
  • Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Flug- und Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
  • Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa, Impfvorschriften).
  • Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson an der Reise stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.

Diese Person und Sie haften uns, die Vertragspartei ist, solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten

 

 

5. Haftung

5.1

Im Allgemeinen

Als erfahrener Retailer garantieren wir Ihnen

  • eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Schifffahrtsgesellschaften, Busunternehmen, Hotels usw.)
  • die fachmännische Organisation Ihrer Reise

Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement mit allen erforderlichen Leistungen Kataloggemäss im Rahmen der vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen abzuwickeln.

 

5.2

Pauschalreisen

Bei Pauschalreisen haften wir nicht für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzungen oder Erkrankungen, der von uns oder durch uns beauftragten Unternehmungen (Hotels, Transportunternehmen usw.) schuldhaft verursacht worden ist. Bei Geltendmachung von solchen Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten an uns abzutreten.

 

5.3

Andere Reisedienstleistungen

Bei anderen Reisedienstleistungen (nicht Pauschalreisen) sind wir Vermittler zwischen und den in unseren Prospekten erwähnten Transport-, Hotel-, Autovermietungs- und sonstigen Dienstleistungsunternehmen. Daher können wir für die richtige Erfüllung der vertraglichen Leistungen durch diese Unternehmen nicht einstehen. Wir stehen jedoch dafür ein, dass wir diese Unternehmen sorgfältig ausgewählt haben. Ferner verpflichten wir uns, Sie bei der Geltendmachung von berechtigten Ansprüchen zu unterstützen. Für die Richtigkeit der in unseren Prospekten veröffentlichten Fahr- und Flugpläne können wir keine Gewähr übernehmen.

 

5.4

Sachschäden

Soweit wir zum Ersatz von Sachschäden verpflichtet sind, ist dieser auf den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden in Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt und geht Versicherungsansprüchen nach. Sie sind ferner verpflichtet, Ihre Schadenersatzansprüche gegen Dritte an uns abzutreten.

 

 

5.5

Ausschluss und Begrenzung

In jedem Fall bleiben Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Schaden auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht beauftragter Leistungsträger ist ), oder höhere Gewalt zurückzuführen ist oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den beauftragten Leistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte. Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen und Ausschlüsse aus Nicht- oder nicht gehöriger Erfüllung. In allen anderen Fällen der Benützung von Transportunternehmen (Flug, Bahn, Bus, Taxi, Schiff usw.) beschränkt sich der Entschädigungsanspruch auf die Summe gemäss den internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze. Haftung bei Flugbillettverlust ein Flug ist ein Wertdokument. Dessen Verlust geht zu Ihren Lasten.

 

 

6. Sie sind mit Ihrem Reisearrangement nicht zufrieden

6.1

Ist es nicht möglich, eine Reise wie im Katalog versprochen oder mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.

 

6.2

Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich die Reiseleitung bzw. dem Vertreter oder dem Leistungsträger bekannt geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Reiseleitung bzw. der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

 

6.3

Ihr Ersatzbegehren und die Bestätigung der Reiseleitung bzw. der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich bei uns einzureichen. Falls Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.

 

 

 

7. Programmänderungen

7.1

Bei Pauschalreisen kann das Reiseprogramm aus nicht vorhersehbaren Umständen Änderungen z.B. bezüglich Unterkunft, Transportart oder -mittel, Leistungsträger oder Zeiten erfahren. In einem solchen Fall bemühen wir uns, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

 

7.2

Obwohl nicht zu erwarten, können wir insbesondere keine Gewähr dafür übernehmen, dass der in den Prospekten erwähnte Flugzeugtyp zum Einsatz gelangt, dass der Flug mit der erwähnten Fluggesellschaft erfolgt und dass die Flugzeiten keine Änderung erfahren. Ausserdem müssen wir uns vorbehalten, in besonderen Fällen (z.B. bei Überbuchungen durch das Hotel) Sie in einem anderen Hotel der gleichen Klasse unterzubringen.

 

7.3

Programmänderungen und Flugverspätungen berechtigten zu keinen Schadenersatzforderungen (auch nicht für Folgeschäden wie z.B. Lohnausfall wegen verspäteter Rückkehr). Dagegen vergüten wir Ihnen einen allfälligen Minderwert zwischen ausgeschriebenen und tatsächlich erbrachten Leistungen.

 

7.4

Falls eine Reise wegen höherer Gewalt (wie Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, politische Unruhen), wegen behördlicher Massnahmen oder wegen Streiks nach unserem Ermessen nicht durchgeführt werden kann oder abgebrochen werden muss, sind wir berechtigt, von der Rückerstattung Ihrer geleisteten Zahlungen die von uns bereits erbrachten und nachgewiesenen Auslagen in Abzug zu bringen. Weitere Ersatzforderungen Ihrerseits müssen wir jedoch ausschliessen.

 

 

 

8. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie

 

Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen oder ändern wollen, so kann Ihnen BETTO REISEN den Preis für das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen etc.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt.

 

 

 

9. Pass, Visa, Impfungen

9.1

Sie sind für die notwendigen Reisedokumente selbst verantwortlich. Der Reisekatalog bzw. die Preislisten enthalten Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand im Zeitpunkt der Drucklegung der Reisekataloge. Allfällige danach bekannt werdende Änderungen werden Ihnen beim Vertragschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Seit dem Ausbruch des Corona-Virus wurden die Einreisebestimmungen teilweise verschärft und sind von Land zu Land unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Abreise nochmals über die aktuellen Bestimmungen Ihres Reiselandes.

 

Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informieren wir Sie auf Ihre Bitte hin.

 

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Auf Wunsch besorgt Ihnen BETTIO REISEN gerne die Einholung allfällig erforderlicher Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

 

9.2

BETTIO REISEN kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich. Gerne können wir Ihnen bei der Abklärung behilflich sein. Je nach Zeitaufwand verlangen wir pro Stunde CHF 90.00.

 

 

 

10. Sicherstellung

 

 

BETTIO REISEN ist Teilnehmer am STAR Swiss Travel Security und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreise im Sinne von Art. 18 PRG. einbezahlten Beträge. Details entnehmen Sie bitte auf der Homepage von Swiss Travel Security.

 

 

11. Copyrights

 

 

2020 BETTIO REISEN, Rütistrasse 6, CH-8636 Wald ZH - Switzerland

 

 

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

 

Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und BETTIO REISEN ist ausschliesslich schweizerisches Recht an- wendbar. Klagen gegen Bettio Reisen können nur in Wald ZH angebracht werden.

 

 

 

13. Ombudsman

13.1

Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den Ombudsman für das Reisegewerbe anrufen. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns, bei welchem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen.

Die Adresse des Ombudsman lautet:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche

Etzelstrasse 42

8038 Zürich

 

 

 

14. Versicherung

 

Der Abschluss einer Annullierungskosten-Versicherung ist obligatorisch. Im Weiteren empfehlen wir Ihnen, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen und eine Gepäckversicherung sowie eine Assistance- und Rückreiseversicherung abzuschliessen.

Die Annullierungskosten-Versicherung deckt im Normalfall keine Spesen und Bearbeitungsgebühren.

Eintrittskarten für kulturelle Veranstaltungen sind durch die obligatorische Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt. Sollten Sie über eine private Versicherungsdeckung verfügen, können Sie uns dies mitteilen.

 

 

 

15. Fluggesellschaften

 

15.1

 

Bettio Reisen ist offizielle Vertretung/Verkaufsstelle der unten aufgeführten Fluggesellschaften:

 

Aer Lingus, Aeroflot, Aerolineas Argentinas, Aeromexico, Air Algerie, Air Canada.ch, Air Glaciers, Air Austral, Air Bosna, Air Caraibes, Air China, Air Europa, Air India, Air Jamaica, Air Madagascar, Air Malta, Air Mauritius, Air Namibia, Air New Zealand, Air Seychelles, Air Tahiti Nui, Alitalia, All Nippon Airways, American Airlines, Austrian Airlines, Avianca, Bangkok Airways, British Airways, Bulgaria Air, BWIA, Cabo Verde Airlines, Cathay Pacific, China Airlines, Condor, Croatia Airlines, CSA Czech Airlines, Cyprus Airways, Darwin Airline, Delta Air Lines, Easyjet, Egyptair ELAL, Emirates, Ethiopian Airlines, Etihad Airways, Eva Air, Finnair, Flybaboo, Garuda, Germania Express, Germanwings, Gulf Air, Hahn Air, Iberia, Icelandair, Iran Air, Japan Air Lines, JAT Airways, Jet Airways, KLM, Korean Air, Kuwait Airways, Lan, LOT, Lufthansa, Malaysia Airlines, Martinair, Meridiana, MEA, Mexicana, Montenegro Airlines, Northwest Airlines, Olympic Airlines, OLT, Oman Air, Pakistan Airlines, Portugalia, Pulkovo Airlines, Qantas, Qatar Airways, Royal Air Maroc, Royal Brunei Airlines, Ryanair, Royal Jordanian, Royal Nepal Airlines, SAA, SAS, Sata, Saudia, Singapore Airlines, Smartwings, Sun Express, SN Brussels Airlines, Spanair, Srilankan, Sterling Airways, Swiss International Air Lines, TAM, TAP Air Portugal, Tarom, Thai Airways, Tunisair, Turkish Airlines, Ukraine, United, US Airways, Vietnam Airlines, Virgin Express

 

 

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